Aktuelles vom Bernischen und Schweizerischen Fischereiverband

BKFV

Überparteiliche Anfrage betreffend Messungen Bielersee

Im Rahmen einer überparteilichen Anfrage wurden die Grossräte Beat Cattaruzza (Grossrat Bern, Gemeinderat Nidau) Nadja Günthör (Grossrätin Bern) Christoph Grupp (Grossrat Bern) aktiv und ersuchten die Wirtschaft-, Umwelt und Energiedirektion um Stellungnahme zu den Messungen im Bielersee.

Die überparteiliche Anfrage im Wortlaut findet sich nachfolgend:

"Die Dringlichkeit wird auf Grund des vorgesehenen Arbeitsstartes am 16.03.2023 beantragt.

Aus den Medien war zu entnehmen, dass die Hydro-Geo Environnement GmbH im Auftrag des Bundesamtes für Bauten und Logistik BBL und dem Wärmeverbund Magglingen zurzeit Untersuchungen der Geologie durchführen. Die Untersuchungen werden mittels Schalls vorgenommen. Der Medienpublikation ist zu entnehmen, dass die Untersuchungen nicht nur an Land, sondern auch auf dem Bielersee stattfinden sollen.

Verschiedene Schutzorganisationen, darunter der Verband Seeländischer Fischereivereine (VSF) und WWF Bern, haben erstaunt festgestellt, dass das Vorhaben ohne vorgängige öffentliche Mitwirkung ausgeführt werden soll. Das Vorhaben wirft Fragen in der Bevölkerung auf.

Umso erstaunlicher ist dieser Umstand, als dass die Untersuchungen über mehrere Tage und mit einem Schallpegel von 194 dB vorgenommen werden sollen. Bei der Fischereirechtlichen Bewilligung wurde offenbar auf die Erfahrungen aus den Untersuchungen auf dem Genfersee zurückgegriffen. 

Aus den aktuellen Medienberichten geht nicht hervor, ob die Messungen und die daraus resultierenden Emissionen mittels Umweltbegleitung überwacht werden. Aus der Sicht der Schutzorganisationen sind die durch die Messungen verursachten Emissionen keineswegs unbedenklich für die aquatische Fauna. 

Dadurch, dass das Vorhaben nicht öffentlichen publiziert und zur Mitwirkung aufgelegt war, wurde den Schutzorganisationen und den übrigen Betroffenen und Interessierten die Möglichkeit verwehrt, ihre Bedenken einzubringen und die Schutzinteressen zu wahren.

Für die Schutzorganisationen ist nicht schlüssig, wieso ein solches Vorhaben ohne deren Einbezug bewilligt werden konnte. Um die Schutzinteresse und die Verbandsaufgaben zu wahren, ist es zwingend notwendig, dass solche Vorhaben vorgängig publiziert und den Verbänden die Möglichkeit zur Mitwirkung eingeräumt wird.

Die Schutzorganisationen fordern, dass die Messungen auf dem Bielersee bezüglich Auswirkungen auf die Umwelt überwacht und allfällige Ersatzmassnahen geleistet werden sollen.

Die Wirtschaft-, Umwelt und Energiedirektion wird um die Beantwortung folgender Fragen, bezogen lediglich auf die Messungen auf dem Bielersee, ersucht:

• Welchem Bewilligungsverfahren unterliegt das Vorhaben zu den Untersuchungen des Bodens?

• Wurde ein koordiniertes Bewilligungsverfahren durchgeführt?

• Wurde das Vorhaben vorgängig öffentlich Publiziert und die Möglichkeit zum Deponieren einer Mitwirkung oder Einsprache gewährt?

• Falls nein, Ist ein Verzicht auf eine öffentliche Auflage rechtens?

• Welche Abklärungen wurden vorgenommen, um das Vorhaben zu bewilligen?

• Wie wird sichergestellt, dass die Emissionen keine Schäden an Flora und Fauna verursachen?

• Wer haftet für allfällige Schäden, die durch die Messungen verursacht werden?

• Wer koordiniert die Messungen und ist Ansprechstelle für Anfragen und Beschwerden?

• Wie beabsichtigt die WEU zukünftig die Kommunikation nach Aussen zu verbessern?

• Wie wird sichergestellt, dass bei zukünftigen Projekten eine öffentliche Publikation, resp. Mitwirkung erfolgt?

• Wer entscheidet über einen allfälligen vorübergehenden «Baustopp» bez. Messstopp und / oder verfügt diesen?"

Die Antwort der Wirtschaft-, Umwelt und Energiedirektion findet sich hier: Antwort_Überparteiliche_Anfrage (bkfv-fcbp.ch)

Weitere Informationen zur Thematik unter Medienberichte (bkfv-fcbp.ch)

 

zurück


Up