Aktuelles vom Bernischen und Schweizerischen Fischereiverband

BKFV

Mehr Schutz für Fische, klare Regeln für den Wassersport

Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Fischerei angepasst. Neu geregelt wird die Nutzung der bernischen Gewässer für Wassersportarten wie Riverrafting oder Canyoning. Angelfischerinnen und -fischer entrichten ab 2020 einen Hegebeitrag von 50 Franken, wenn sie keine Hegearbeiten verrichten.

Auf Anfang 2020 passt der Kanton die fischereilichen Vorschriften an (siehe Medienmitteilung des Regierungsrates vom 22.10.2019). Der Regierungsrat hat dabei grösstenteils die Wünsche des Bernisch Kantonalen Fischerei-Verbandes BKFV berücksichtigt (siehe Stellungnahme des BKFV vom 11. März 2019). Damit stärkt der Kanton den Schutz der Fische im Kanton. Zufrieden ist der BKFV auch mit der Einführung eines Hegebeitrages für alle Fischerinnen und Fischer, die ein Jahrespatent lösen und nicht Mitglied in einem bernischen Fischereiverein sind.

 

 

 

 

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