Aktuelles vom Bernischen und Schweizerischen Fischereiverband

BKFV

Stellungnahme des BKFV zur Revision des kantonalen Fischereirechts

Wegen der Einführung des Hegebeitrags und der geplanten Erhöhung der Patentgebühren muss der Kanton Bern seine Fischereivorschriften anpassen. Der Vorstand des Bernisch Kantonalen Fischerei-Verbands hat aufgrund einer internen Umfrage bei den Mitgliedervereinen die Stellungnahme des Verbandes definiert und die Delegierten am 9. März 2019 informiert.

Der BKFV begrüsst zum Beispiel die Einführung einer maximalen Jahresfangzahl von 50 Bachforelle, lehnt jedoch die Beschränkung der Tagesfangzahl von heute sechs auf vier Bachforellen sowie eine Aufhebung des Nachtfischverbotes ab. Zum Schutz der Seeforelle möchten die Berner Fischer die Schonzeit verlängern (neu 1.9. – 15.3.) und die Jahresfangzahl auf 50 begrenzen. Schliesslich spricht sich der BKFV für eine Verlängerung der Schonzeit für die gefährdete Äsche (neu 1.1. – 31.8) und für eine Schon-zeit für den Zander aus. Damit private Schleppfischer auf den Berner Seen weniger in Konflikt mit anderen Booten kommen, schlägt der Verband zudem vor, die Anzahl Schleppschnüre auf sechs pro Boot zu beschränken.

Stellungnahme des BKFV

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