Mitgliedernummer bitte beim Verein erfragen
Das Wichtigste in Kürze
• Wer seine Mitgliedernummer zur Befreiung des Hegebeitrages nicht mehr findet, muss diese bei seinem Verein und nicht beim Verband erfragen. In jedem Verein ist eine verantwortliche Person bestimmt, die Zugang zu den Mitgliedernummern hat.
• Für den Kauf eines bernischen Jahrespatentes erhebt der Kanton ab 2020 einen Hegebeitrag von 50 Franken. 70 Prozent der Hegebeiträge gehen an den BKFV und seine Vereine, welche Bewirtschaftungs- und Hegemassnahmen durchführen. Die restlichen 30 Prozent fliessen an den Kanton für den Verwaltungsaufwand und zusätzliche fischereiwirtschaftliche Hegemassnahmen.
• Von der Zahlung des Hegebeitrags befreit sind insbesondere alle Mitglieder des BKFV sowie Mitglieder von Vereinen, deren Leistungsnachweissystem betreffend Hegearbeit vom FI genehmigt worden ist. Im Einführungsjahr 2020 profitieren alle Personen, die im Jahr 2019 BKFV-Mitglied sind.
• Das BKFV-Mitglied erbringt den Nachweis beim Kauf des Patentes mit seiner persönlichen Mitgliedernummer.
• Die persönliche Nummer ist mit der Adresse auf dem BKFV-Info ausgedruckt und kann bei Verlust beim Adressverantwortlichen des Vereins nachgefragt werden.
Was muss das BKFV-Mitglied tun?
Das Patentverkaufssystem des Kantons Bern fragt ab dem 1. Dezember 2019 zusätzlich zu den heutigen Angaben auch nach der Mitgliedschaft im BKFV. Das BKFV-Mitglied identifiziert sich mit seiner persönlichen Nummer. Diese ist in der Adressverwaltung des Schweizerischen Fischerei-Verbandes hinterlegt und mit der Adresse auf dem BKFV-Info aufgedruckt. Das Patentverkaufssystem fragt über eine Schnittstelle ab, ob die eingegebene Mitgliedernummer aktiv ist oder nicht. Falls ja, entfällt der Hegebeitrag und das Jahrespatent kostet 250 Franken. Falls nein muss der Hegebeitrag entrichtet werden, und das Patent kostet 300 Franken.
Befreit von der Abgabe sind alle Mitglieder des BKFV. Aus Sicht des Kantons macht es dabei keinen Unterschied, ob das es sich um zahlendes oder nichtzahlendes Mitglied handelt. Zu letzteren gehören beispielsweise Ehrenmitglieder oder Jugendliche.
Was muss der Verein tun?
Sämtliche BKFV-Mitglieder müssen bis Ende November 2019 in der Adressdatenbank erfasst sein. Verantwortlich dafür sind die Editorinnen und Editoren in jedem Verein. Diese müssen bei jedem Mitglied ein Kästchen aktivieren, damit das Patent-Verkaufssystem des Kantons via die Schnittstelle erkennt, ob es sich um ein vom Hegebeitrag befreites Mitglied handelt oder nicht. Die Editorinnen und Editoren sind stärker gefordert als bisher, die Daten der Mitglieder à jour zu halten und die Datenbank regelmässig zu pflegen. Ansonsten ist in den Vereinen mit Reklamationen der Mitglieder zu rechnen. Die Editorinnen und Editoren erhalten demnächst die entsprechenden Anleitungen.
Der Vorstand des BKFV überlässt es wie bisher den Vereinen, ob sie neue Mitglieder laufend aufnehmen und nach Eingang des Mitgliederbeitrages das Neumitglied in der Datenbank gleich aktivieren oder ob sie Neumitglieder an der Vereinsversammlung aufnehmen und erst dann als BKFV-Mitglied aktivieren.
Ist dieses Verfahren sicher und wie steht es mit dem Datenschutz?
Es werden keine Daten zwischen dem Patenverkaufssystem des Kantons und der BKFV-Adressdatenbank ausgetauscht. Der Kanton schickt einzig die eingegebene Mitgliedernummer an eine dazwischengeschaltete und vom BKFV kontrollierte Schnittstelle, welche beim BKFV anfragt, ob die Nummer aktiv ist oder nicht.
Das Verfahren mit der persönlichen Nummer basiert auf dem Vertrauen, dass die Mitglieder keinen Missbrauch betreiben. Für Nicht-Mitglieder ist es praktisch unmöglich, eine Nummer zu fälschen. Falls dies doch gelingen sollte, findet der Kanton innert Kürze heraus, wer dahintersteckt und kann Massnahmen ergreifen.
Welche Rolle hat der BKFV?
Die Geschäftsstelle des BKFV begleitet die Vereine und Mitglieder bei der Einführung des Hegebeitrags und vermittelt bei Problemen zwischen den Vereinen und dem Kanton. Der Verband sorgt dafür, dass die technische Lösung auf der Adressdatenbank SFV sowie die Schnittstelle funktionieren. Das Mitgliedermanagement bleibt aber in jedem Fall in der Verantwortung der Vereine.
Wie wird der Hegebeitrag verwendet?
70 Prozent der jährlichen Einnahmen fliessen auf ein Hegekonto, das vom BKFV unter Aufsicht des Kantons verwaltet wird. Das Geld fliesst den Vereinen zu, die Hegearbeit leisten. Folgende Leistungen sind beitragsberechtigt und in einem Leistungsvertrag zwischen dem Kanton und dem BKFV festgehalten:
1. Bewirtschaftungs- und Hegemassnahmen
Darunter fallen: Erbrütung und Aufzucht von Besatzfischen (inkl. allfälliger Laichfischfänge); Bestandesüberwachungen/Bestandeskontrollen mittels Elektrofischerei; Überprüfung der Naturverlaichung oder des Besatzerfolgs mittels Elektrofischerei; Laichgrubenkartierungen/Krebsinventare; Notabfischungen bei Naturereignissen wie Hitze, Trockenheit oder nach extremen Hochwassern; Lebensraumverbesserungsmassnahmen im Rahmen des Gewässerunterhalts; Installation von Laichhilfen; Gewässerputzaktionen; Prädatoren-Monitoring
2. Freiwillige Fischereiaufsicht
3. Durchführung von Fischereigrundkursen („Jungfischerkurse“) und Fischerei-Weiterbildungskursen
4. Öffentlichkeitsarbeit
Das Verfahren läuft gleich ab wie heute. Vereine stellen bis 31. Oktober ein Gesuch für ihre geleistete Arbeit an die Fachkommission oder den Ausbildungsverantwortlichen Verbandes. Diese beurteilen die Gesuche und befinden zusammen mit dem Kanton über die Höhe der Entschädigung. Diese kann von Jahr zu Jahr je nach Anzahl Gesuche und zufliessender Hegebeiträge variieren. Sie wird wie bis anhin per Ende Jahr den Vereinen ausbezahlt.
Die Antragsformulare sind auf der BKFV-Webseite zu finden unter à Kommunikation à Merkblätter (https://www.bkfv-fcbp.ch/index.php?id=200)
Mitglied werden
Der Bernisch Kantonale Fischerei-Verband BKFV ist mit seinen Vereinen im ganzen Kanton vertreten. Die Übersicht soll Ihnen helfen, den passenden Verein zu finden. Wenden Sie sich entweder direkt an die Verantwortlichen Ihres Wunsch-Vereins oder füllen Sie das Webformular aus.