An der Hauptversammlung vom 12. März 2016 haben die Delegierten des BKFV als Resultat aus dem Projekt Fischerei 2020 folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Regelung der Fischerei im Kanton Bern ist sehr komplex. Wir fordern eine Reduktion der Vorschriften, weniger Detail-Bestimmungen, eine Regelung im Sinne einer Rahmengesetzgebung
- Der Ausbildung der Fischerinnen und Fischer im Kanton Bern muss ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Ausnahmen von der SANA-Pflicht sollen nur noch äusserst zurückhaltend gewährt werden (Tourismus), auch Freiangler sollen über einen SANA verfügen.
- Die Aufsicht über die Fischerei soll konsequent gehandhabt werden. Die Fischereiaufsicht, die Kontrolle soll verbessert und verstärkt werden. Stellung und Ansehen der Fischereiaufseher sind konkret zu stärken.
- Grundsätzlich ist anzustreben, dass sich die Fischpopulationen im Kanton Bern überall wieder selbständig fortpflanzen und erhalten kann. Bis zu diesem – leider wohl nicht nahen – Zeitpunkt ist aber die Biodiversität weiterhin durch geeignete Besatzmassnahmen sicherzustellen. Hier vorschnell – gar aus finanziellen Motiven – Abstriche zu machen (s. Hecht!) ist inakzeptabel. Es sind Langfristziele zu formulieren, neue Erkenntnisse, regionale Eigenheiten sind zu berücksichtigen. Ein vorschneller Abbau von Besatzmassnahmen ist dagegen nicht angezeigt.
- Nach Erfahrungen mit 25 Jahren Fischfangstatistik erwarten wir, dass die Erfahrungen ausgewertet werden und die Erkenntnisse in die Weiterentwicklung integriert werden. Die Fischerei ist bereit, hier mitzuwirken.
- Am 20. Januar 2014 hat der Grosse Rat das Postulat „Hegebeiträge auch in der Fischerei“ deutlich überwiesen. Wir fordern den Kanton auf, den Hegebeitrag – welcher sich bei der Jagd bewährt hat – zeitnah auch bei der Fischerei einzuführen.
- Für bedrohte Fischarten sind angemessene Fangbeschränkungen zu erlassen.