An der Hauptversammlung vom 12. März 2016 haben die Delegierten des BKFV als Resultat aus dem Projekt Fischerei 2020 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Regelung der Fischerei im Kanton Bern ist sehr komplex. Wir fordern eine Reduktion der Vorschriften, weniger Detail-Bestimmungen, eine Regelung im Sinne einer Rahmengesetzgebung

  2. Der Ausbildung der Fischerinnen und Fischer im Kanton Bern muss ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Ausnahmen von der SANA-Pflicht sollen nur noch äusserst zurückhaltend gewährt werden (Tourismus), auch Freiangler sollen über einen SANA verfügen.

  3. Die Aufsicht über die Fischerei soll konsequent gehandhabt werden. Die Fischereiaufsicht, die Kontrolle soll verbessert und verstärkt werden. Stellung und Ansehen der Fischereiaufseher sind konkret zu stärken.

  4. Grundsätzlich ist anzustreben, dass sich die Fischpopulationen im Kanton Bern überall wieder selbständig fortpflanzen und erhalten kann. Bis zu diesem – leider wohl nicht nahen – Zeitpunkt ist aber die Biodiversität weiterhin durch geeignete Besatzmassnahmen sicherzustellen. Hier vorschnell – gar aus finanziellen Motiven – Abstriche zu machen (s. Hecht!) ist inakzeptabel. Es sind Langfristziele zu formulieren, neue Erkenntnisse, regionale Eigenheiten sind zu berücksichtigen. Ein vorschneller Abbau von Besatzmassnahmen ist dagegen nicht angezeigt.

  5. Nach Erfahrungen mit 25 Jahren Fischfangstatistik erwarten wir, dass die Erfahrungen ausgewertet werden und die Erkenntnisse in die Weiterentwicklung integriert werden. Die Fischerei ist bereit, hier mitzuwirken.

  6. Am 20. Januar 2014 hat der Grosse Rat das Postulat „Hegebeiträge auch in der Fischerei“ deutlich überwiesen. Wir fordern den Kanton auf, den Hegebeitrag – welcher sich bei der Jagd bewährt hat – zeitnah auch bei der Fischerei einzuführen.

  7. Für bedrohte Fischarten sind angemessene Fangbeschränkungen zu erlassen.
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